Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
DiLaRi-Jobs UG (haftungsbeschränkt)
Triftstraße 46 · 47533 Kleve · info@dilari-jobs.com
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen DiLaRi-Jobs UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend 'Auftragnehmer' – und ihren Auftraggebern – nachfolgend 'Auftraggeber' – im Bereich der Projektrealisierung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und der dazugehörigen Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Projektlaufzeit führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierte Nachunternehmer oder eigene Mitarbeiter einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.
Die eingesetzten Mitarbeiter und Teams des Auftragnehmers unterliegen ausschließlich der fachlichen und disziplinarischen Weisung des Auftragnehmers. Eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers findet nicht statt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Verlängerung der Projektlaufzeit sowie zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass der Auftragnehmer diese Aufgabe übernimmt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Projektlaufzeit und Termine
Termine und Fristen für die Leistungserbringung gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Unverbindliche Terminangaben werden vom Auftragnehmer nach besten Kräften eingehalten.
Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Lieferengpässe – entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von seiner Leistungspflicht. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über solche Ereignisse unverzüglich.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die Mängel, die der Abnahme entgegenstehen, schriftlich zu benennen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Betrieb oder nutzt er sie, ohne formelle Abnahme, gilt dies als konkludente Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur Erbringung einer Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Für Leistungen, die als Bauwerk oder Bauleistung im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB zu qualifizieren sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre ab Abnahme. Für sonstige Werkleistungen gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten sowie personenbezogene Daten – streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt über das Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus, solange die betreffenden Informationen nicht allgemein zugänglich sind.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers und der am Projekt beteiligten Personen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.dilari-jobs.com zu entnehmen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist 47533 Kleve, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern gesetzlich zulässig, Kleve. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind dem Auftraggeber mit angemessener Frist vor Inkrafttreten mitzuteilen. Der Auftraggeber hat das Recht, Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
Stand: Juli 2026
DiLaRi-Jobs UG (haftungsbeschränkt) · Triftstraße 46 · 47533 Kleve · Amtsgericht Kleve HRB 20233